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25/08/2005 Karlsruhe hat den Weg fuer die Neuwahl endgueltig freigemacht: Die Deutschen waehlen am 18. September wie geplant einen neuen Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die Organklage zweier Abgeordneter gegen die vorgezogene Wahl als unbegruendet ab. Die Entscheidung der Richter fiel mit sieben zu eins Stimmen. Winfried Hassemer, Vorsitzender Richter des Zweiten Senats, verkuendete das Urteil kurz nach 10 Uhr. Die Vertrauensfrage durch Bundeskanzler Gerhard Schroeder (SPD) und der Beschluss von Bundespraesident Horst Koehler, den Bundestag aufzuloesen, haben nicht gegen Artikel 68 des Grundgesetzes verstossen. Die Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Gruene) und Jelena Hoffmann (SPD) zeigten sich enttaeuscht darueber, dass ihre Klagen abgewiesen wurden. Das Gericht habe dem Bundeskanzler ein Aufloesungsrecht geschaffen, mit dem er allein auf Grund seines Misstrauens das Parlament aufloesen koenne, sagte Schulz nach der Urteilsverkuendung. Die Abgeordneten muessten jetzt wieder um ihre Rechte kaempfen, um "den Weg in eine Kanzlerdemokratie" zu verhindern. Aehnlich aeusserte sich Hoffmann. "Ab heute regiert die Republik der Kanzler und nicht das Parlament", sagte die SPD-Politikerin in Karlsruhe.
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